Kurbeitrag

Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

  • Kurbeitrag:
    • bis 15 Jahre kurbeitragsfrei
    • ab 16 Jahre: 1,20 €/Person/Tag
  • Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage.
  • Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten als 1 Tag.
  • Kurbeitragsfrei sind Blinde und behinderte Personen mit einer Erwerbsminderung von 100%. Die Beitragsfreiheit wird nur auf Vorlage eines Schwerbehindertenausweises gewährt. Entsprechendes gilt für Begleitpersonen von körperbehinderten Kurgästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung oder Eintrag im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.